Einkommensabsicherung

Versicherungsprodukte zur Absicherung von Einkommen

Berufsunfähigkeitsversicherung

Leistet eine vereinbarte Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen für mindestens 6 Monate nicht mehr zu mindestens 50 % ausgeübt werden kann. Die Höhe der Rente und deren Laufzeit kann im Vorfeld frei mit dem Versicherer verhandelt werden.

Grundfähigkeitsversicherung

Leistet eine vereinbarte Rente, wenn körperliche Fähigkeiten (z.B. Knien, Bücken, Autofahren, Schreiben, Sitzen, Stehen, Sprechen, Hören, Sehen) für mindestens 6 Monate eingeschränkt sind. Dabei genügt bereits die Einschränkung einer Fähigkeit. Die Höhe der Rente und deren Laufzeit kann im Vorfeld frei mit dem Versicherer verhandelt werden.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Leistet eine vereinbarte Rente, wenn aus gesundheitlichen Gründen in keinem anderen Beruf mehr für mindestens 6 Monate länger als 3 Stunden täglich gearbeitet werden kann. Die Höhe der Rente und deren Laufzeit kann im Vorfeld frei mit dem Versicherer verhandelt werden.

Krankentagegeld

Kommt für die Differenz zum bisherigen Gehalt bei längerer Krankheit auf und ergänzt das Krankengeld. Bei Arbeitnehmern in der Regel nach 6 Wochen arbeitsunfähigkeit, bei Selbstständigen und Freiberuflern auch schon früher.

Bei allen genannten Absicherungsmöglichkeiten ist eine Beratung zwingend erforderlich, da zu viele Faktoren (z.B. Gesundheitszustand, berufliche Tätigkeit, Absicherungshöhe, Laufzeit) eine wichtige Rolle spielen. Besonders bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern. Hier sollte alles auf Ihren Gesundheitszustand abgestimmt sein, damit im Ernstfall auch die versicherte Rente gezahlt wird.

Das Zusammenspiel aus Gesundheitsfragen, ordentlichen Tarifen mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis und individueller Absicherungshöhe/-laufzeit sollte daher nur gemeinsam mit einem Fachmann bewältigt werden.